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Ein harmonisiertes Züchtungsprogramm, um auf TSE-Resistenz bei Schafen zu selektieren, wurde als Übergangsmaßnahme durch die Entscheidung 2003/100/EG der Kommission vom 13. Februar 2003 zur Festlegung von Mindestanforderungen an die Aufstellung von Programmen zur Züchtung von Schafen auf Resistenz gegen übertragbare spongiforme Enzephalopathien eingeführt. Die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 sollte geändert werden, um eine dauerhafte Rechtsgrundlage für das Züchtungsprogramm sowie die Möglichkeit vorzusehen, derartige Programme zu ändern, um den evaluierten wissenschaftlichen Ergebnissen und den allgemeinen Folgen ihrer Umsetzung Rechnung zu tragen.
Die Entscheidung 2003/100/EG der Kommission vom 13. Februar 2003 zur Festlegung von Mindestanforderungen an die Aufstellung von Programmen zur Züchtung von…
Artikel 6a der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 sieht vor, dass die Mitgliedstaaten Züchtungsprogramme einführen können, um in ihren Schafpopulationen auf…
Die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 in der Fassung der Verordnungen (EG) Nr. 214/2005 und (EG) Nr. 1041/2006 der Kommission sieht verstärkte Überwachungsprogramme…
Auf dieses Gutachten hin und im Rahmen der Mitteilung der Kommission „Fahrplan zur TSE-Bekämpfung“ vom 15. Juli 2005 sowie im Einklang mit dem…
Auf dieses Gutachten hin und im Rahmen der Mitteilung der Kommission „Fahrplan zur TSE-Bekämpfung“ vom 15. Juli 2005 sowie im Einklang mit dem…
Die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 enthält Vorschriften für die Überwachung der transmissiblen spongiformen Enzephalopathien (TSE) bei Schafen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.