Verordnung (EG) Nr. 1929/2006 des Rates vom 23. Oktober 2006 über die Durchführung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Uruguay gemäß Artikel XXIV Absatz 6 des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 und zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif
Mit seinem Beschluss 2006/997/EG über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Uruguay genehmigte der Rat das vorgenannte Abkommen im Namen der Gemeinschaft, um so die gemäß Artikel XXIV Absatz 6 des GATT 1994 eingeleiteten Verhandlungen abzuschließen –
Erwägungsgrund 2 32006R1929
Erwägungsgrund 2 32006R1929Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen