Art. 25 32006R1967
Schwertfisch-Fischerei
Der Rat beschließt vor dem 31. Dezember 2007 technische Maßnahmen zum Schutz von jungen Schwertfischen im Mittelmeer.
Der Rat beschließt vor dem 31. Dezember 2007 technische Maßnahmen zum Schutz von jungen Schwertfischen im Mittelmeer.
Keine Verweise anderer Normen dieses Gesetzes.
Keine eingelesene Entscheidung wendet diese Vorschrift an.
Keine eingelesene Verwaltungsvorschrift zitiert diese Vorschrift.