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Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. ANHANG I Variablen Anmerkung zur Tabelle: Die Einträge „Kernvariable“ und „Schlüsselvariable“ in der Spalte „Gruppe“ werden in Anhang III erläutert. Der Eintrag „ID“ bedeutet, dass es sich um eine „Identifizierungsvariable“ handelt (Auslassung nicht gestattet). Der Eintrag „QL“ in der Spalte „Typ“ steht für „qualitative Variable“ Ja/Nein, „QM“ steht für „qualitative Variable“ mit verschiedenen Kategorien, wie in der Tabelle beschrieben, und „QT“ für „quantitative Variable“. CVT steht für berufliche Weiterbildung (Continuing Vocational Training). IVT steht für berufliche Erstausbildung (Initial Vocational Training). NACE bezieht sich auf den Wirtschaftszweig nach der NACE Rev. 2. 1. Bei allen Unternehmen zu erhebende Variablen: Stichprobenmerkmale Bezeichnung der Variable Gruppe Typ Beschreibung COUNTRY ID Ländercode ENTERPR ID Unternehmenskennung REFYEAR ID Bezugsjahr WEIGHT ID Gewichtungsfaktor. Zwei Dezimalstellen; als Dezimaltrennzeichen verwenden NACE_SP ID Stichprobenplan — Kategorie des Wirtschaftszweigs SIZE_SP ID Stichprobenplan — Größenklasse NSTRA_SP ID Stichprobenplan — Anzahl der Unternehmen in der durch die Variablen NACE_SP und SIZE_SP abgegrenzten Schicht, d. h. die Grundgesamtheit N_SP ID Stichprobenplan — Anzahl der aus der Auswahlgrundlage in die Stichprobe einbezogenen Unternehmen in der durch die Variablen NACE_SP und SIZE_SP abgegrenzten Schicht SUB_SP ID Teilstichprobenindikator: zeigt an, ob das Unternehmen zur Teilstichprobe gehört N_RESPST ID Zahl der auskunftgebenden Unternehmen in der durch die Variablen NACE_SP und SIZE_SP abgegrenzten Schicht N_EMPREG ID Zahl der Beschäftigten laut Register RESPONSE ID Response-Indikator (Typ der Stichprobeneinheit) PROC ID Datenerhebungsmodus IDLANGUA ID Sprache der Datenerhebung IDREGION ID Identifikation der Region (NUTS-1-Ebene) EXTRA1 ID Zusätzliche Variable 1 (siehe Anhang III) EXTRA2 ID Zusätzliche Variable 2 (siehe Anhang III) EXTRA3 ID Zusätzliche Variable 3 (siehe Anhang III) 2. Bei allen Unternehmen zu erhebende Variablen: Hintergrunddaten Bezeichnung der Variable Gruppe Typ Beschreibung A1 Kernvariable QM Tatsächlicher NACE-Code A2tot Kernvariable QT Gesamtzahl der am 31. Dezember des Bezugsjahres Beschäftigten A2m QT Gesamtzahl der am 31. Dezember des Bezugsjahres männlichen Beschäftigten A2f QT Gesamtzahl der am 31. Dezember des Bezugsjahres weiblichen Beschäftigten A4 Schlüsselvariable QT Gesamtzahl der von den Beschäftigten geleisteten Arbeitsstunden im Bezugsjahr A5 Schlüsselvariable QT Arbeitskosten (direkt und indirekt) aller Beschäftigten im Bezugsjahr insgesamt 3. Bei allen Unternehmen zu erhebende Variablen: CVT-Strategien Bezeichnung der Variable Gruppe Typ Beschreibung A8 QL Im Unternehmen für CVT zuständige Person oder Abteilung A9 QM Bewertung des zukünftigen Qualifizierungsbedarfs des Unternehmens Ja, aber nicht regelmäßig (in erster Linie in Zusammenhang mit Personaländerungen) Ja, ist Teil der Gesamtplanung im Unternehmen Nein A10 QM Reaktion auf zukünftigen Bedarf durch: Berufliche Weiterbildung des derzeitigen Personals Einstellung von neuem Personal mit den benötigten Qualifikationen, Fähigkeiten und Kompetenzen Einstellung von neuem Personal in Verbindung mit spezifischer Weiterbildung Interne Umorganisation zur besseren Nutzung vorhandener Fähigkeiten und Kompetenzen A12 QM Für die nächsten Jahre wichtige Fähigkeiten und Kompetenzen (die drei wichtigsten): Allgemeine IT-Kenntnisse Fachkenntnisse im IT-Bereich Managementkompetenzen Teamfähigkeit Kundenorientiertes Verhalten Problemlösungsfertigkeiten Büro- und Verwaltungskenntnisse Fremdsprachenkenntnisse Technische, praktische oder arbeitsplatzbezogene Kenntnisse Fähigkeiten in der mündlichen und schriftlichen Kommunikation Rechen- und/oder Schreib- und Lesekompetenzen Alle nicht zutreffend Weiß nicht A13 QL Planung von CVT im Unternehmen mündet in schriftlichen Weiterbildungsplan oder schriftliches Weiterbildungsprogramm A14 QL Jährlicher Bildungshaushalt, der CVT einschließt A15 QL Nationale, sektorale oder andere Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern, durch die das CVT-Angebot abgedeckt wird A16a QL An der Verwaltung von CVT beteiligte Personalvertreter/-ausschüsse A16b QM Von Personalvertretern/-ausschüssen abgedeckte Aspekte: Zielsetzung der Weiterbildung Festlegung der Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer oder spezieller Zielgruppen Form/Art der Weiterbildung (z. B. interne/externe Kurse, sonstige Formen wie betriebliche Weiterbildung am Arbeitsplatz) Bildungsinhalte Haushalt für Weiterbildung Auswahl externer Weiterbildungsanbieter Evaluierung/Bewertung der Weiterbildungsergebnisse 4. Bei allen Unternehmen zu erhebende Variablen: CVT-Merkmale Bezeichnung der Variable Gruppe Typ Beschreibung B1a Kernvariable QL Bereitstellung interner CVT-Kurse im Bezugsjahr B1b Kernvariable QL Bereitstellung externer CVT-Kurse im Bezugsjahr B2a Kernvariable QL Betriebliche Weiterbildung am Arbeitsplatz im Bezugsjahr QM Teilnahme an betrieblicher Weiterbildung am Arbeitsplatz Weniger als 10 % aller Beschäftigten 10 % bis weniger als 50 % aller Beschäftigten 50 % oder mehr aller Beschäftigten B2b Kernvariable QL Möglichkeit der Jobrotation, des Austauschs, der Abordnung oder der Studienreise im Bezugsjahr QM Teilnahme an Jobrotation, Austausch, Abordnung oder Studienreise Weniger als 10 % aller Beschäftigten 10 % bis weniger als 50 % aller Beschäftigten 50 % oder mehr aller Beschäftigten B2c Kernvariable QL Teilnahme an Konferenzen/Workshops im Bezugsjahr QM Teilnahme an Konferenzen/Workshops Weniger als 10 % aller Beschäftigten 10 % bis weniger als 50 % aller Beschäftigten 50 % oder mehr aller Beschäftigten B2d Kernvariable QL Teilnahme an Lern- oder Qualitätszirkeln im Bezugsjahr QM Teilnahme an Lern- oder Qualitätszirkeln Weniger als 10 % aller Beschäftigten 10 % bis weniger als 50 % aller Beschäftigten 50 % oder mehr aller Beschäftigten B2e Kernvariable QL Geplante Weiterbildung durch Selbststudium/E-Learning im Bezugsjahr QM Teilnahme an Selbststudium/E-Learning Weniger als 10 % aller Beschäftigten 10 % bis weniger als 50 % aller Beschäftigten 50 % oder mehr aller Beschäftigten B3 QL Bereitstellung von CVT-Kursen im Jahr vor dem Bezugsjahr B4 QL Bereitstellung anderer Formen von CVT im Jahr vor dem Bezugsjahr B5a QL Existenz von CVT-Beiträgen im Bezugsjahr QT Umfang der CVT-Beiträge (in Euro) B5b QL Existenz von CVT-Einnahmen im Bezugsjahr QT Umfang der CVT-Einnahmen (in Euro) B6 QM Maßnahmen, die dem Unternehmen zugute kommen Steuerliche Anreize (Steuerfreibeträge, Steuerbefreiungen, Steuergutschriften, Steuervergünstigungen, Steuerstundungen) Einnahmen aus Weiterbildungsfonds (national, regional, sektoral) EU-Finanzhilfen (z. B. Europäischer Sozialfonds) Staatliche Finanzhilfen Sonstige Quellen Alle nicht zutreffend Abschnitte 5 und 6 gelten für Unternehmen, die CVT-Kurse im Bezugsjahr anbieten [(B1a oder B1b) = Ja]. Abschnitt 7 gilt für alle weiterbildenden Unternehmen im Bezugsjahr, d. h.: — Unternehmen, die 2015 CVT-Kurse anbieten [(B1a oder B1b) = Ja] oder — Unternehmen, die andere Formen von CVT anbieten [(B2a oder B2b oder B2c oder B2d oder B2e) = Ja]. Abschnitt 8 gilt nur für nicht weiterbildende Unternehmen. 5. Zu erhebende Variablen bei Unternehmen, die CVT-Kurse angeboten haben: CVT-Teilnehmer, -Themen und -Anbieter Bezeichnung der Variable Gruppe Typ Beschreibung C1tot Schlüsselvariable QT Gesamtzahl der Teilnehmer an allen CVT-Kursen C2m QT Zahl der Teilnehmer an CVT-Kursen — männlich C2f QT Zahl der Teilnehmer an CVT-Kursen — weiblich C3tot Schlüsselvariable QT Insgesamt auf CVT-Kurse verwendete bezahlte Arbeitszeit (in Stunden) C3i QT Auf interne CVT-Kurse verwendete bezahlte Arbeitszeit (in Stunden) C3e QT Auf externe CVT-Kurse verwendete bezahlte Arbeitszeit (in Stunden) C4 QT Anteil der auf Pflichtkurse zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz aufgewendeten Weiterbildungsstunden C5 QM Themen (die drei wichtigsten) Allgemeine IT-Kenntnisse Fachkenntnisse im IT-Bereich Managementkompetenzen Teamfähigkeit Kundenorientiertes Verhalten Problemlösungsfertigkeiten Büro- und Verwaltungskenntnisse Fremdsprachenkenntnisse Technische, praktische oder arbeitsplatzbezogene Kenntnisse Fähigkeiten in der mündlichen und schriftlichen Kommunikation Rechen- und/oder Schreib- und Lesekompetenzen Alle nicht zutreffend C6 QM Anbieter (externe Kurse) (die drei wichtigsten) Schulen, Universitäten und andere Hochschuleinrichtungen Öffentliche Bildungseinrichtungen (vom Staat finanziert oder geleitet, z. B. Erwachsenenbildungszentren) Private Bildungsunternehmen Private Unternehmen, deren Haupttätigkeit nicht in der Weiterbildung besteht Arbeitgeberverbände, Handelskammern, andere Einrichtungen oder Verbände Gewerkschaften Andere Bildungsanbieter 6. Zu erhebende Variablen bei Unternehmen, die CVT-Kurse angeboten haben: CVT-Kosten Bezeichnung der Variable Gruppe Typ Beschreibung C7a QL Existenz von Gebühren oder Zahlungen für Kurse QT Kosten für CVT-Kurse — Gebühren und Zahlungen für Kurse für Beschäftigte (in Euro) C7b QL Existenz von Reisekosten und Tagegeldern QT Kosten für CVT-Kurse — Reisekosten und Tagegelder (in Euro) C7c QL Existenz von Arbeitskosten interner Ausbilder QT Kosten für CVT-Kurse — Arbeitskosten interner Ausbilder (in Euro) C7d QL Existenz von Kosten für Bildungszentrum, Räumlichkeiten oder Unterrichtsmaterial QT Kosten für CVT-Kurse — Bildungszentrum, Räumlichkeiten und Unterrichtsmaterial für CVT-Kurse (in Euro) C7sub QL Existenz von nur 'Zwischensumme — CVT-Kosten' (keine Unterkategorien) Schlüsselvariable QT Zwischensumme CVT-Kosten (in Euro) PAC Schlüsselvariable QT Kosten für Ausfallzeiten — zu ermitteln (PAC = C3tot × A5/A4 in Euro) C7tot Schlüsselvariable QT Gesamtkosten CVT — zu ermitteln (C7tot = C7sub + B5a — B5b in Euro) 7. Zu erhebende Variablen bei Unternehmen, die CVT-Kurse oder andere Formen von CVT angeboten haben: CVT — Qualität, Ergebnisse und Schwierigkeiten Bezeichnung der Variable Gruppe Typ Beschreibung D2a QM Bewertung der Ergebnisse der CVT-Maßnahmen Ja — alle Maßnahmen Ja — einige Maßnahmen Nein — Nachweis für Teilnahme reicht aus D2b QM Bewertungsmethoden Zeugnis nach schriftlicher oder praktischer Prüfung Zufriedenheitsbefragung der Teilnehmer Bewertung des Verhaltens oder der Leistung der Teilnehmer in Bezug auf Weiterbildungsziele Bewertung/Messung der Auswirkungen der Weiterbildung auf die Leistung relevanter Abteilungen des gesamten Unternehmens Sonstiges D3 QM Faktoren, die das CVT-Angebot im Bezugsjahr eingeschränkt haben Kein einschränkender Faktor: Niveau der angebotenen Weiterbildungsmaßnahmen entsprach dem Unternehmensbedarf Einstellung von Personen mit den erforderlichen Qualifikationen, Fähigkeiten und Kompetenzen Schwierigkeiten bei der Bewertung des Weiterbildungsbedarfs im Unternehmen Keine Angebote geeigneter CVT-Kurse auf dem Markt Hohe Kosten für CVT-Kurse IVT (berufliche Erstausbildung) wichtiger als CVT Erhebliche CVT-Anstrengungen in den letzten Jahren Personal hat nur begrenzt Zeit für Teilnahme an CVT Andere Gründe 8. Bei nicht weiterbildenden Unternehmen zu erhebende Variablen: Gründe für die Nichtbereitstellung von CVT-Maßnahmen Bezeichnung der Variable Gruppe Typ Beschreibung E1 QM Gründe für die Nichtbereitstellung von CVT-Maßnahmen im Bezugsjahr: Vorhandene Qualifikationen, Fähigkeiten und Kompetenzen entsprachen derzeitigem Bedarf des Unternehmens Einstellung von Personen mit den erforderlichen Qualifikationen, Fähigkeiten und Kompetenzen wurde bevorzugt Schwierigkeiten bei der Bewertung des Weiterbildungsbedarfs im Unternehmen Keine Angebote geeigneter CVT-Kurse auf dem Markt Hohe Kosten für CVT-Kurse IVT (berufliche Erstausbildung) wichtiger als CVT Erhebliche CVT-Anstrengungen in den letzten Jahren Personal hat keine Zeit für Teilnahme an CVT Andere Gründe 9. Bei allen Unternehmen zu erhebende Variablen: berufliche Erstausbildung (IVT) Bezeichnung der Variable Gruppe Typ Beschreibung F1 Kernvariable QL IVT-Teilnehmer, in der Regel im Unternehmen beschäftigt F2 QM Gründe für die Bereitstellung von IVT (falls F1 = Ja) Zur Qualifizierung künftiger Beschäftigter entsprechend dem Bedarf des Unternehmens Zur Auswahl der besten Auszubildenden für die künftige Einstellung im Anschluss an IVT Zur Vermeidung möglicher Diskrepanzen mit Blick auf den Unternehmensbedarf im Falle der Einstellung externer Mitarbeiter Zur Nutzung der produktiven Kapazitäten von IVT-Teilnehmern bereits während der Zeit ihrer beruflichen Erstausbildung Andere Gründe ANHANG II Stichprobe 1. Unternehmensregister, auf die in der Verordnung (EG) Nr. 177/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates Bezug genommen wird, werden als Hauptquelle für die Auswahlgrundlage herangezogen. Aus dieser Auswahlgrundlage wird eine für das ganze Land repräsentative geschichtete Zufallsstichprobe von Unternehmen gezogen. 2. Die Stichprobe wird nach der NACE Rev. 2 und Größenklassen in mindestens nachstehend aufgeführter Untergliederung geschichtet: — 20 NACE Rev. 2-Kategorien [B, C10-C12, C13-C15, C17-C18, C19-C23, C24-C25, C26-C28+C33, C29-C30, C16+C31-C32, D-E, F, G45, G46, G47, H, I, J, K64-K65, K66, L+M+N+R+S], — 3 Unternehmensgrößenklassen nach Anzahl der Beschäftigten: (10-49), (50-249), (250 und darüber) für Länder mit weniger als 50 Mio. Einwohnern, — 6 Unternehmensgrößenklassen nach Anzahl der Beschäftigten: (10-19), (20-49), (50-249), (250-499), (500-999), (1 000 und mehr) für Länder mit 50 Mio. Einwohnern oder mehr. 3. Der Stichprobenumfang wird so berechnet, dass für die zu schätzenden Parameter, die den Anteil der „weiterbildenden Unternehmen“ für jede einzelne der oben aufgeführten 60 Schichten (120 Schichten für Mitgliedstaaten mit 50 Mio. Einwohnern oder mehr) nach Abzug der Non-Response-Quote in der Stichprobe bilden, gewährleistet ist, dass die maximale halbe Länge des Konfidenzintervalls von 95 % 0,2 beträgt. 4. Zur Festlegung des Stichprobenumfangs kann folgende Formel verwendet werden: Dabei sind rh = die antizipierte Antwortquote in der Schicht h c = die maximale Länge der Hälfte des Konfidenzintervalls teh = der antizipierte Anteil der weiterbildenden Unternehmen in der Schicht h Nh = die Gesamtzahl der Unternehmen (weiterbildende und nicht weiterbildende Unternehmen) in der Schicht h ANHANG III Imputationsgrundsätze und Datensatzgewichtung Die Mitgliedstaaten ergreifen alle zur Verringerung der Item- und Unit-Non-Response geeigneten Maßnahmen. Vor der Imputation versuchen die Länder möglichst andere Datenquellen zu nutzen. Kernvariablen, für die weder Auslassungen akzeptiert werden noch eine Imputation gestattet ist: — A1, A2tot, B1a, B1b, B2a(QL), B2b(QL) B2c(QL), B2d(QL) B2e(QL), F1. Schlüsselvariablen, für die Auslassungen möglichst vermieden werden sollten und für die eine Imputation empfohlen wird: — A4, A5, C1tot, C3tot, C7sub(QT), PAC, C7tot. Eine Imputation für Item-Non-Response wird innerhalb der folgenden allgemeinen Grenzen empfohlen: 1. Enthält ein Datensatz weniger als 50 % der geforderten Variablen, sollte dieser Datensatz in der Regel als Unit-Non-Response betrachtet werden. 2. Für eine einzelne Schicht aus NACE Rev. 2 und Unternehmensgrößenklasse sind Imputationen nicht gestattet, wenn bei mehr als 50 % der auskunftgebenden Unternehmen Daten zu mehr als 25 % der quantitativen Variablen fehlen. 3. Für eine einzelne Schicht aus NACE Rev. 2 und Unternehmensgrößenklasse wird bei einer quantitativen Variable keine Imputation vorgenommen, wenn der Anteil der auskunftgebenden Unternehmen für diese Variable unter 50 % liegt. 4. Für eine einzelne Schicht aus NACE Rev. 2 und Unternehmensgrößenklasse wird bei einer qualitativen Variable keine Imputation vorgenommen, wenn der Anteil der auskunftgebenden Unternehmen für diese Variable unter 80 % liegt. Die quantitativen und die qualitativen Variablen sind in Anhang I festgelegt. Die Regeln für die Imputation finden sich in dem in Artikel 8 angeführten Handbuch. Die Mitgliedstaaten berechnen und übermitteln für jeden Datensatz ein anzuwendendes Gewicht zusammen mit den Hilfsvariablen, die gegebenenfalls zur Berechnung dieses Gewichts herangezogen wurden. Diese Hilfsvariablen sollten nach Bedarf als Variablen EXTRA1, EXTRA2, EXTRA3 erfasst werden. Die zur Ermittlung der Gewichte verwendete Methodik wird im Qualitätsbericht dargelegt. ANHANG IV Dateiformat und Übermittlungsregeln Die Daten sind der Kommission (Eurostat) in elektronischer Form mittels eines von der Kommission (Eurostat) bereitgestellten Anwendungsprogramms für sichere Datenübermittlung (STADIUM/EDAMIS) zu übermitteln. Die Länder übermitteln ESTAT zwei kontrollierte Datensätze: a) den Datensatz vor der Imputation, nach Durchführung erster Kontrollen, b) den vollständig kontrollierten Datensatz nach der Imputation. Beide Datensätze enthalten die in Anhang I aufgeführten Variablen. Beide Dateien sind im .csv-Format („comma separated variables“) vorzulegen. Der erste Eintrag einer jeden Datei besteht aus einer Kopfzeile mit den in Anhang I definierten Bezeichnungen der Variablen. Die nachfolgenden Einträge enthalten die einzelnen Werte dieser Variablen für jedes antwortende Unternehmen. ANHANG V Standardqualitätsbericht Die Mitgliedstaaten übermitteln einen Standardqualitätsbericht entsprechend dem Standardaufbau für Qualitätsberichte des Europäischen Statistischen Systems. Dem Standardqualitätsbericht wird eine Kopie des nationalen Fragebogens beigefügt. Die standardisierten Qualitätskriterien werden wie folgt angewendet: 1. RELEVANZ Durchführung der Erhebung und Umfang, in dem die Statistiken dem aktuellen und potenziellen Nutzerbedarf entsprechen. Dabei werden die Nutzer und ihr individueller Bedarf beschrieben, und es wird evaluiert, bis zu welchem Grad dieser Bedarf gedeckt wurde. 2. GENAUIGKEIT 2.1. Stichprobenfehler Darunter fällt Folgendes: — Beschreibung des Stichprobendesigns und der tatsächlichen Stichprobe; — Beschreibung der Berechnung der endgültigen Gewichte einschließlich Non-Response-Modell sowie verwendete Hilfsvariablen, angewandter Schätzer, z. B. Horvitz-Thompson-Schätzer, Varianz der Schätzwerte nach Stichprobenschicht, Software zur Varianzschätzung; insbesondere sollte eine Beschreibung der verwendeten Hilfsvariablen oder Informationen vorgelegt werden, damit die endgültigen Gewichte bei Eurostat neu berechnet werden können, da diese Angaben für die Varianzschätzung benötigt werden; — im Falle einer Non-Response-Analyse Beschreibung des Stichprobenbiases und Ergebnisse. Zu liefernde Tabellen (untergliedert nach NACE Rev. 2 und Größenklassen entsprechend dem nationalen Stichprobenplan): — Zahl der Unternehmen in der Auswahlgrundlage; — Zahl der Unternehmen in der Bruttostichprobe und in der tatsächlichen Stichprobe. Zu liefernde Tabellen für die beobachtete tatsächliche Stichprobe (untergliedert nach NACE Rev. 2 und Größenklassen entsprechend dem nationalen Stichprobenplan): — Variationskoeffizienten für die folgenden Schlüsselstatistiken: — Gesamtzahl der Beschäftigten, Gesamtzahl der Unternehmen, die CVT anboten, Anteil der Unternehmen, die CVT anboten, an der Gesamtzahl der Unternehmen; — Gesamtzahl der Unternehmen, die CVT-Kurse anboten, Anteil der Unternehmen, die CVT-Kurse anboten, an der Gesamtzahl der Unternehmen; — Gesamtzahl der Beschäftigten in Unternehmen, die CVT anboten, Gesamtzahl der Teilnehmer an CVT-Kursen, Anteil der Teilnehmer an CVT-Kursen an der Gesamtzahl der Beschäftigten, Anteil der Teilnehmer an CVT-Kursen an der Gesamtzahl der Beschäftigen in Unternehmen, die CVT anboten; — Gesamtkosten für CVT-Kurse; — Gesamtzahl der Unternehmen, die IVT (berufliche Erstausbildung) anboten, Anteil der Unternehmen, die IVT anboten, an der Gesamtzahl der Unternehmen. 2.2. Systematische Fehler 2.2.1. Erfassungsfehler Darunter fällt Folgendes: — Beschreibung des für die Stichprobe herangezogenen Registers und seiner Qualität, im Register enthaltene Angaben und Häufigkeit der Aktualisierung; — Fehler aufgrund der Diskrepanzen zwischen Auswahlgrundlage und Zielpopulation und Teilpopulationen (Übererfassung, Untererfassung, Fehlklassifizierungen); — zur Erlangung dieser Informationen verwendete Methoden und Anmerkungen zur Verarbeitung von Fehlklassifizierungen. Zu liefernde Tabellen für die beobachtete tatsächliche Stichprobe (untergliedert nach NACE Rev. 2 und Größenklassen entsprechend dem nationalen Stichprobenplan): — Zahl der Unternehmen; — Anteil der Unternehmen, für die die beobachteten Schichten den Stichprobenschichten entsprechen. 2.2.2. Messfehler Gegebenenfalls Bewertung der Fehler, die bei der Datenerfassung auftraten, aufgrund — des Fragebogendesigns (Ergebnisse aus Pre- oder Labortests, Befragungsstrategien); — der Berichtseinheit/der Auskunftsperson unter Berücksichtigung der im Unternehmen angewandten Art der Datenerfassung (z. B. Probleme und Strategien zur Ermittlung einer geeigneten Auskunftsperson (geeigneter Auskunftspersonen), Erinnerungsprobleme, Fehler beim Ausfüllen der Formulare, Unterstützung der Auskunftsperson). Dazu gehört eine Beschreibung und Bewertung der Maßnahmen, die ergriffen wurden, um eine hohe Qualität der Informationen über die „Teilnehmer“ zu gewährleisten und um eine Erfassung der Weiterbildungsmaßnahmen zu vermeiden; — der Existenz/Verwendung von relevanten Informationssystemen und Verwaltungsdatensätzen im Unternehmen, z. B. Entsprechung von Verwaltungs- und Erhebungskonzept (Bezugszeitraum, Verfügbarkeit von Individualdaten); — der zur Verringerung dieser Fehlerart verwendeten Methoden, von Problemen mit dem Fragebogen insgesamt oder einzelnen Fragen. 2.2.3. Verarbeitungsfehler Dazu gehören eine Beschreibung des Dateneditierungsprozesses, wie das Verarbeitungssystem und die dabei verwendeten Instrumente, Fehler aufgrund von Kodierung, Editierung, Gewichtung oder Tabellierung, Qualitätsüberprüfungen auf Makro-/Mikroebene und Korrekturen/fehlerhafte Editierungen. 2.2.4. Ausfallquoten Dies umfasst eine Bewertung der Unit- und Item-Non-Response und eine Beschreibung der zur „erneuten Kontaktaufnahme“ ergriffenen Maßnahmen sowie Folgendes: — Bericht über Imputationsverfahren einschließlich der für die Imputation und/oder Neugewichtung angewandten Methoden; — Anmerkungen zur Methodik und Ergebnisse von Non-Response-Analysen oder anderer Methoden zur Bewertung der Effekte von Non-Response. Zu liefernde Tabellen für die beobachtete tatsächliche Stichprobe (untergliedert nach NACE Rev. 2 und Größenklassen entsprechend dem nationalen Stichprobenplan): — Unit-Response-Quoten ; — Item-Response-Quoten für Folgendes in Bezug auf alle Auskunftgebenden: Gesamtzahl der geleisteten Arbeitsstunden für alle Auskunftgebenden und Gesamtarbeitskosten für alle Auskunftgebenden; — Item-Response-Quoten für folgende Angaben im Hinblick auf Unternehmen, die CVT-Kurse anbieten: — — Gesamtzahl der Teilnehmer an CVT-Kursen für Unternehmen, die CVT-Kurse anbieten; — Gesamtstundenzahl aller CVT-Kurse für Unternehmen, die CVT-Kurse anbieten, Stundenzahl interner CVT-Kurse für Unternehmen, die CVT-Kurse anbieten, Stundenzahl externer CVT-Kurse für Unternehmen, die CVT-Kurse anbieten; — Gesamtkosten der CVT-Kurse für Unternehmen, die CVT-Kurse anbieten. 3. AKTUALITÄT UND FRISTGERECHTE LIEFERUNG Dies umfasst eine Tabelle mit Daten zu Beginn und Abschluss der verschiedenen Projektphasen wie Feldarbeit (unterschiedliche Arten der Datenerfassung), Erinnerungsschreiben und Follow-up, Datenprüfung und -editierung, weitere Validierung und Imputation, (gegebenenfalls) Non-Response-Erhebung und Schätzungen sowie Datenübermittlung an Eurostat und Verbreitung der nationalen Ergebnisse. 4. ZUGÄNGLICHKEIT UND KLARHEIT Dies umfasst die Art der an die Unternehmen versandten Ergebnisse, ein Verbreitungsschema der Ergebnisse und eine Kopie aller für die bereitgestellten Statistiken relevanten Methodikunterlagen. 5. VERGLEICHBARKEIT Dies umfasst die Abweichungen vom europäischen Standardfragebogen und von Definitionen aus dem in Artikel 8 angeführten Handbuch sowie eine Beschreibung von Verknüpfungen mit anderen statistischen Quellen (Nutzung bestimmter in Registern verfügbarer Daten, Verknüpfung der Erhebung mit anderen nationalen Erhebungen). 6. KOHÄRENZ Dies umfasst einen Vergleich mit Statistiken für dasselbe Phänomen oder Item aus anderen Erhebungen oder Quellen und eine Bewertung der Kohärenz mit den Statistiken zur Unternehmensstruktur (SUS) in Bezug auf die Zahl der Beschäftigten als Funktion der NACE Rev. 2 und Größenklassen. Zu liefernde Tabellen für die beobachtete tatsächliche Stichprobe (untergliedert nach NACE Rev. 2 und Größenklassen entsprechend dem nationalen Stichprobenplan): — Zahl der Beschäftigten aus den Statistiken zur Unternehmensstruktur und Zahl der Beschäftigten aus der CVTS; — Prozentsatz der Unterschiede (SUS — CVTS)/SUS. 7. KOSTEN UND BELASTUNG Dies umfasst eine Analyse von Belastung und Nutzen auf nationaler Ebene, beispielsweise unter Berücksichtigung der für die Beantwortung des Fragebogens benötigten Zeit, von problematischen Fragen und Variablen, von für die Beschreibung von CVT auf nationaler Ebene sinnvollsten/am wenigsten sinnvollen Variablen, des geschätzten oder tatsächlichen Zufriedenheitsgrads der Datennutzer auf nationaler Ebene, der unterschiedlichen Belastung kleiner und großer Unternehmen und der zur Verringerung der Belastung unternommenen Bemühungen.
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