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Zur Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1552/2005 sollten Maßnahmen erlassen werden, die die Stichprobenverfahren und Genauigkeitsanforderungen, die zur Erfüllung dieser Anforderungen notwendigen Stichprobenumfänge und die detaillierten NACE- und Größenklassen, nach denen die Ergebnisse untergliedert werden können, betreffen.
Die Stichprobenverfahren und Genauigkeitsanforderungen, die zur Erfüllung dieser Anforderungen notwendigen Stichprobenumfänge sowie die detaillierte…
Die Stichprobenverfahren und Genauigkeitsanforderungen, die zur Erfüllung dieser Anforderungen notwendigen Stichprobenumfänge sowie die detaillierte…
Die für die Durchführung dieser Verordnung notwendigen Maßnahmen sollten erlassen werden, damit die NACE Rev. 2 in verschiedenen statistischen Bereichen…
Durch Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 wird die Kommission dazu verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zur Durchführung dieser Verordnung in…
Vor der Umstellung auf die NACE Rev. 2 müssen mehrere Instrumente der Gemeinschaft nach den auf sie anzuwendenden besonderen Verfahren geändert werden, und zwar…
Es sollten Maßnahmen für die Kontrollen zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 und der vorliegenden Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.