Erwägungsgrund 5 32006R1882VERORDNUNG (EG) Nr. 1882/2006 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2006 zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Kontrolle des Nitratgehalts von bestimmten Lebensmitteln (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit —
Erwägungsgrund 5 32006R0688VERORDNUNG (EG) Nr. 688/2006 DER KOMMISSION vom 4. Mai 2006 zur Änderung der Anhänge III und XI der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Überwachung transmissibler spongiformer Enzephalopathien und spezifizierten Risikomaterials von Rindern in Schweden (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit —
Erwägungsgrund 3 32005R1980VERORDNUNG (EG) Nr. 1980/2005 DER KOMMISSION vom 5. Dezember 2005 zur Änderung der Bedingungen für die Zulassung eines zur Gruppe der Spurenelemente zählenden Futtermittelzusatzstoffs sowie eines zur Gruppe der Bindemittel und Fließhilfsstoffe zählenden Futtermittelzusatzstoffs (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit —
Erwägungsgrund 5 32008R1019VERORDNUNG (EG) Nr. 1019/2008 DER KOMMISSION vom 17. Oktober 2008 zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelhygiene (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit —
Erwägungsgrund 5 32006R0575VERORDNUNG (EG) Nr. 575/2006 DER KOMMISSION vom 7. April 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Anzahl und Bezeichnung der ständigen Wissenschaftlichen Gremien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit
Die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit —
Erwägungsgrund 5 32007R0496VERORDNUNG (EG) Nr. 496/2007 DER KOMMISSION vom 4. Mai 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 600/2005 hinsichtlich der Einführung eines Rückstandshöchstgehalts für den zur Gruppe „Kokzidiostatika und andere Arzneimittel“ zählenden Futtermittelzusatzstoff „Salinomax 120G“ (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit —