Erwägungsgrund 1 32006R1980
Die Verordnung (EG) Nr. 2076/2002 der Kommission und die Entscheidungen 2001/245/EG, 2002/928/EG und 2006/797/EG der Kommission enthalten Bestimmungen über die Nichtaufnahme bestimmter Wirkstoffe in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG und über den Widerruf der Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, welche diese Wirkstoffe enthalten. Diese Rechtsakte sehen Ausnahmen vor, wonach einige dieser Wirkstoffe eine begrenzte Zeit lang weiter verwendet werden dürfen, während Alternativen entwickelt werden.