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Die Fangmöglichkeiten sollten nach den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen genutzt werden, namentlich der Verordnung (EWG) Nr. 2807/83 des Rates vom 22. September 1983 zur Festlegung der Einzelheiten der Aufzeichnung von Informationen über den Fischfang durch die Mitgliedstaaten , der Verordnung (EWG) Nr. 1381/87 der Kommission vom 20. Mai 1987 zur Festlegung der Einzelheiten für die Kennzeichnung und die Dokumente an Bord von Fischereifahrzeugen , der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 des Rates vom 12. Oktober 1993 zur Einführung einer Kontrollregelung für die gemeinsame Fischereipolitik , der Verordnung (EG) Nr. 1627/94 des Rates vom 27. Juni 1994 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen über die speziellen Fangerlaubnisse , der Verordnung (EG) Nr. 850/98 des Rates vom 30. März 1998 zur Erhaltung der Fischereiressourcen durch technische Maßnahmen zum Schutz von jungen Meerestieren , der Verordnung (EG) Nr. 2347/2002 des Rates vom 16. Dezember 2002 mit spezifischen Zulassungsbedingungen und einschlägigen Bestimmungen für die Fischerei auf Tiefseebestände sowie der Verordnung (EG) Nr. 2187/2005 des Rates vom 21. Dezember 2005 mit technischen Maßnahmen für die Erhaltung der Fischereiressourcen in der Ostsee, den Belten und dem Öresund, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1434/98 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 88/98 —
Die Fangmöglichkeiten sollten nach den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen genutzt werden, namentlich der Verordnung (EWG) Nr. 2807/83 der Kommission vom…
Die Fangmöglichkeiten sollten nach den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen genutzt werden, insbesondere der Verordnung (EWG) Nr. 1381/87 der Kommission vom…
Die Fangmöglichkeiten sollten nach den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen genutzt werden, insbesondere der Verordnung (EWG) Nr. 2807/83 der Kommission vom…
Die Fangmöglichkeiten sollten gemäß den Gemeinschaftsbestimmungen genutzt werden, vor allem der Verordnung (EWG) Nr. 2807/83 der Kommission vom 22. September…
Die Nutzung der Fangmöglichkeiten sollte nach den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen erfolgen, vor allem der Verordnung (EWG) Nr. 1381/87 der Kommission…
Die Fangmöglichkeiten sollten nach den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen genutzt werden, vor allem der Verordnung (EWG) Nr. 1381/87 der Kommission vom 20.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.