Gesetze
Gesetz wird geladen …
Artikel 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1907/85 der Kommission vom 10. Juli 1985 über das Verzeichnis der Rebsorten und Gebiete, von bzw. aus denen zur Schaumweinherstellung in der Gemeinschaft eingeführter Wein stammt , enthält Verweise auf Rumänien. Diese Verweise sind zu streichen.
Artikel 33 der Verordnung (EG) Nr. 883/2001 enthält einen Verweis auf Rumänien als Drittland. Dieser Verweis ist zu streichen.
Anhang VIII der Verordnung (EG) Nr. 753/2002 enthält einen Verweis auf Bulgarien und Rumänien als Drittländer. Dieser Verweis ist zu streichen.
Die Verordnung (EG) Nr. 933/95 des Rates vom 10. April 1995 zur Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte Weine mit Ursprung in…
Mit dem Beitritt Rumäniens und Bulgariens werden die Bestimmungen in Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 936/2006 der Kommission betreffend den…
Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 884/2001 der Kommission vom 24. April 2001 mit Durchführungsbestimmungen zu den Begleitdokumenten für die Beförderung…
Mit dem Beitritt sind die Hinweise auf Bulgarien und Rumänien als Bestimmungsländer für Ausfuhrerstattungen und –abschöpfungen in der Verordnung (EWG) Nr.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.