Erwägungsgrund 4 32006D0914BESCHLUSS DES RATES vom 13. November 2006 über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Norwegen zur Änderung des Finanzbeitrags Norwegens gemäß dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Norwegen über die Beteiligung Norwegens an der Arbeit der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) (2006/914/EG)
Die Kommission hat im Namen der Gemeinschaft mit Norwegen Verhandlungen über ein Abkommen zur Änderung des Finanzbeitrags Norwegens gemäß dem Abkommen zwischen…
Erwägungsgrund 2 32006D0909BESCHLUSS DES RATES vom 4. Dezember 2006 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Norwegen über Anpassungen der Handelspräferenzen bei Käse auf der Grundlage von Artikel 19 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Text von Bedeutung für den EWR) (2006/909/EG)
Das Königreich Norwegen und die Europäische Gemeinschaft haben auf der Grundlage des genannten Artikels 19 Absatz 1 bilaterale Beratungen geführt, die am 7.…
Art. 1 32006D0914BESCHLUSS DES RATES vom 13. November 2006 über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Norwegen zur Änderung des Finanzbeitrags Norwegens gemäß dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Norwegen über die Beteiligung Norwegens an der Arbeit der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) (2006/914/EG)
Die Kommission hat im Namen der Gemeinschaft mit Norwegen Verhandlungen über ein Abkommen zur Änderung des Finanzbeitrags Norwegens gemäß dem Abkommen zwischen…
Erwägungsgrund 5 32006R2017Da es für diesen Bestand keinen Verteilungsschlüssel zwischen Norwegen und der Gemeinschaft gibt und Norwegen die Möglichkeit gegeben werden sollte, einen Teil…
Erwägungsgrund 6 32009D0724BESCHLUSS 2009/724/JI DER KOMMISSION vom 17. September 2009 zur Festlegung des Zeitpunkts für den Abschluss der Migration vom Schengener Informationssystem (SIS 1+) zum Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II)
Für Island und Norwegen stellt dieser Beschluss eine Weiterentwicklung von Bestimmungen des Schengen-Besitzstands im Sinne des Übereinkommens zwischen dem Rat…
Erwägungsgrund 6 32010D0050BESCHLUSS DES RATES vom 25. Januar 2010 zur Änderung von Anlage 2 Liste A der Gemeinsamen Konsularischen Instruktion an die diplomatischen Missionen und die konsularischen Vertretungen, betreffend die Visavorschriften für Inhaber von Diplomatenpässen aus Saudi-Arabien (2010/50/EU)
Für Island und Norwegen stellt dieser Beschluss eine Weiterentwicklung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands im Sinne des Übereinkommens zwischen dem Rat…