Erwägungsgrund 7 32006R2023
Es ist an der Zeit, ausführliche Regeln für Verfahren, bei denen Druckfarben verwendet werden, festzulegen. Ebenso sollten solche Regeln, soweit erforderlich, für andere Verfahrensschritte vorgegeben werden. Bei Druckfarben, die auf die nicht mit Lebensmitteln in Berührung gelangende Seite von Materialien oder Gegenständen aufgetragen werden, sollte die GMP insbesondere sicherstellen, dass keine Bestandteile durch Abklatsch oder Permeation durch das Trägermaterial in das Lebensmittel übergehen.