Erwägungsgrund 3 32006R2024Rumänien sollte geeignete Maßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass die Weiterverwendung sich weder schädlich auf die Gesundheit von Mensch oder Tier…
Art. 2 Abs. 3 32002R2076Die in Anhang II Spalte B für die jeweiligen Wirkstoffe aufgeführten Mitgliedstaaten dürfen Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln, die die in Anhang II Spalte A…
Erwägungsgrund 4 32007R1313VERORDNUNG (EG) Nr. 1313/2007 DER KOMMISSION vom 8. November 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2076/2002 hinsichtlich der Verlängerung des Zeitraums gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 91/414/EWG des Rates für Metalaxyl und der Verordnung (EG) Nr. 2024/2006 hinsichtlich der Streichung der Ausnahmeregelung für Metalaxyl (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EG) Nr. 2024/2006 der Kommission vom 22. Dezember 2006 zur Festlegung von Übergangsmaßnahmen, mit denen aufgrund des Beitritts Rumäniens…
Art. 24b 32004R2229Gibt es eindeutige Hinweise darauf, dass keine schädliche Auswirkung des Wirkstoffs auf die menschliche Gesundheit, die Tiergesundheit oder das Grundwasser und…
Art. 11b 32002R1490Gibt es eindeutige Hinweise darauf, dass keine schädliche Auswirkung des Wirkstoffs auf die menschliche Gesundheit, die Tiergesundheit oder das Grundwasser und…