Art. 5 32009R0241VERORDNUNG (EG) Nr. 241/2009 DER KOMMISSION vom 20. März 2009 zur Einleitung einer Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 1911/2006 des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Lösungen von Harnstoff und Ammoniumnitrat mit Ursprung unter anderem in Russland (Überprüfung für einen neuen Ausführer), zur Außerkraftsetzung des Zolls gegenüber den Einfuhren der Ware von einem Ausführer in diesem Land und zur zollamtlichen Erfassung dieser Einfuhren
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32006R0242VERORDNUNG (EG) Nr. 242/2006 DER KOMMISSION vom 10. Februar 2006 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32006R0417VERORDNUNG (EG) Nr. 417/2006 DER KOMMISSION vom 10. März 2006 zur Ergänzung des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 2400/96 zwecks Eintragung bestimmter Bezeichnungen in das „Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben“ (Pimiento Asado del Bierzo [g.g.A.], Fico bianco del Cilento [g.U.], Melannurca Campana [g.g.A.], Montes de Granada [g.U.], Huile d’olive de Nice [g.U.], Aceite de la Rioja [g.U.], Antequera [g.U.])
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32024R2041VERORDNUNG (EU) 2024/2041 DER KOMMISSION vom 29. Juli 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 hinsichtlich der gesundheitsbezogenen Angabe zu Monacolin K aus Rotschimmelreis (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32006R0216VERORDNUNG (EG) Nr. 216/2006 DER KOMMISSION vom 8. Februar 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2184/97 über die Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.