Erwägungsgrund 1 32006R0241
Die Einreihung eines Plasma-Monitors zur mehrfarbigen Bildwiedergabe, mit Installationsdisketten, in der Verordnung (EG) Nr. 1004/2001 der Kommission vom 22. Mai 2001 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur führte zu Einreihungen des Plasma-Monitors unter den KN-Code 85282190 und der Installationsdisketten in 85249100. Da Anmerkung 6 zu Kapitel 85 der Kombinierten Nomenklatur mit Wirkung vom 1. Januar 2002 geändert wurde und da der HS-Ausschuss sich im Oktober 2004 auf die Auslegung dieser Anmerkung einigte, wird die Verordnung (EG) Nr. 1004/2001 nunmehr als nicht korrekt betrachtet.