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Die Verwendung des zur Gruppe „Kokzidiostatika und andere Arzneimittel“ gehörenden Zusatzstoffs Salinomycin-Natrium 120 g/kg („Sacox 120 microGranulate“) wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1463/2004 der Kommission für zehn Jahre bei Masthühnern zugelassen. Die Zulassung war an die für das Inverkehrbringen des Zusatzstoffs verantwortliche Person gebunden und ersetzte die vorausgehende Zulassung dieses Zusatzstoffs, die nicht an eine spezifische Person gebunden war.
Die Verwendung des zur Gruppe „Kokzidiostatika und andere Arzneimittel“ gehörenden Zusatzstoffs Salinomycin-Natrium 120 g/kg („Sacox 120 microGranulate“) wurde…
Die Verwendung des zur Gruppe „Kokzidiostatika und andere Arzneimittel“ gehörenden Zusatzstoffs Salinomycin-Natrium 120 g/kg („Sacox 120“) wurde gemäß der…
Der Zusatzstoff Salinomycin-Natrium (Salinomax 120G) wurde gemäß der Richtlinie 70/524/EWG des Rates unter bestimmten Bedingungen zugelassen. Mit der Verordnung…
Die Verwendung des zur Gruppe „Kokzidiostatika und andere Arzneimittel“ gehörenden Zusatzstoffs Diclazuril 0,5 g/100 g („Clinacox 0,5 % Vormischung“),…
Die für das Inverkehrbringen von Salinomax 120G verantwortliche Person reichte gemäß Artikel 4 der genannten Richtlinie einen Antrag auf Zulassung des…
Lasalocid-A-Natrium, CAS-Nummer 25999-20-6, wurde gemäß der Richtlinie 70/524/EWG für zehn Jahre als Futtermittelzusatzstoff zur Verwendung bei Masthühnern und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.