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Die Zulassungsinhaber, Hoechst Roussel Vet GmbH und Intervet International bv, haben gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 beantragt, die Namen der für das Inverkehrbringen der in den Erwägungsgründen 2 bis 5 genannten Zusatzstoffe Verantwortlichen zu ändern. Zusammen mit ihrem Antrag haben sie Informationen übermittelt, aus denen hervorgeht, dass die Vermarktungsrechte für diese Zusatzstoffe mit Wirkung vom 1. August 2005 an Huvepharma nv übertragen worden sind.
Der Inhaber der Zulassungen, Janssen Animal Health BVBA, hat gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 beantragt, den Namen des für das…
Damit die Huvepharma nv ihre Eigentumsrechte wahrnehmen kann, muss der Name des für das Inverkehrbringen der Zusatzstoffe Verantwortlichen entsprechend geändert…
Alpharma (Belgium) BVBA hat gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 einen Antrag auf eine Namensänderung des Zulassungsinhabers hinsichtlich…
In Spalte 2 des Eintrags für den Zusatzstoff E 764 in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 2430/1999 werden die Worte „Hoechst Roussel Vet GmbH“ durch die Worte…
In Spalte 2 des Eintrags für den Zusatzstoff E 766 im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1852/2003 werden die Worte „Intervet International bv“ durch die Worte…
In Spalte 2 des Eintrags für den Zusatzstoff E 766 in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 937/2001 werden die Worte „Intervet International bv“ durch die Worte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.