Erwägungsgrund 3 32006R0269
Es ist daher angezeigt, zu bestimmen, dass sich die Beziehungen der Europäischen Union zu Kroatien statt in einer Europäischen Partnerschaft künftig in einer Beitrittspartnerschaft vollziehen, und die Verordnung (EG) Nr. 533/2004 entsprechend zu ändern —