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Wenn ein Mitgliedstaat der Auffassung ist, dass es den Unternehmen praktische Schwierigkeiten bereitet, spezifische Bestimmungen von Teil A des ISM-Codes für bestimmte Schiffe oder Kategorien von Schiffen, die ausschließlich in der Inlandfahrt in diesem Mitgliedstaat eingesetzt werden, einzuhalten, kann er ganz oder teilweise von diesen Bestimmungen abweichen und Maßnahmen erlassen, die die Erreichung der Ziele des ISM-Codes in gleicher Weise sicherstellen. Er kann für die betreffenden Schiffe und Unternehmen alternative Zeugniserteilungs- und Überprüfungsverfahren einführen.
Stellt ein Mitgliedstaat bei einem Vorkommnis oder einem Unfall auf See gemäß Artikel 19 fest, dass das Unternehmen nicht in der Lage war, eine Verbindung mit…
Wenn ein Mitgliedstaat der Auffassung ist, dass es den Unternehmen praktische Schwierigkeiten bereitet, die Bestimmungen der Nummern 6, 7, 9, 11 und 12 von Teil…
Es ist wünschenswert, den ISM-Code unmittelbar auf Schiffe anzuwenden, die die Flagge eines Mitgliedstaats führen, sowie, unabhängig von der geführten Flagge,…
Der Erlass einer neuen Verordnung, die unmittelbar gilt, soll die Durchsetzung des ISM-Codes gewährleisten, wobei es den Mitgliedstaaten überlassen bleibt, zu…
Bei der Ausstellung von Zeugnissen und bei der Überprüfung halten die Mitgliedstaaten die Bestimmungen von Teil B des ISM-Codes ein.
Zeugnisse über die Erfüllung der einschlägigen Vorschriften, vorläufige Zeugnisse über die Erfüllung der einschlägigen Vorschriften, Zeugnisse über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.