Gesetze
Gesetz wird geladen …
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. ANHANG Warenbezeichnung Einreihung KN-Code Begründung
Konfektionierte Ware aus einem ungebleichten Gewebe aus Spinnstoff (100 % Baumwolle), rechteckig, mit Abmessungen von ungefähr 180 × 90 cm, mit gesäumten Rändern an den Schmalseiten und Webkanten an den Längsseiten. (Bettwäsche) (Siehe Foto Nr. 638) 6302 31 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 7 d) zu Abschnitt XI, der Anmerkung 1 zu Kapitel 63 und dem Wortlaut der KN-Codes 6302 und 6302 31 00 . Die Ware ist „konfektioniert“ im Sinne der Anmerkung 7 d) zu Abschnitt XI, da zwei der Ränder gesäumt sind. Angesichts der Tatsache, dass die Ware gewaschen werden kann, und angesichts der Abmessungen und des Materials, aus dem sie hergestellt ist, hat sie die Eigenschaften von Bettwäsche, da sie die Matratze vor normaler Abnutzung schützt, wenn sie quer über die Matratze gezogen wird. Die Ware wird aus diesen Gründen als Bettwäsche im Sinne des KN-Codes 6302 31 00 betrachtet. Siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6302 , erster Abschnitt, und (1). (*1) Das Foto dient ausschließlich Informationszwecken.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.