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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit kam in ihren aktualisierten Gutachten vom Februar 2005 bzw. August 2005 über das geografische BSE-Risiko bestimmter Drittländer zu dem Schluss, dass das Auftreten von BSE bei einheimischen Rindern in Brasilien, Chile, El Salvador, Nicaragua, Botswana, Namibia und Swaziland nicht sehr wahrscheinlich ist. Deshalb sollten diese Länder nicht länger von den mit TSE zusammenhängenden Voraussetzungen für den Handel mit lebenden Rindern sowie mit aus Rindern, Schafen und Ziegen gewonnenen Erzeugnissen ausgenommen werden.
Lebensmittelerzeugnisse tierischen Ursprungs, die Material von Rindern enthalten, welche aus einem Land oder Gebiet mit einem unbestimmten BSE-Risiko stammen,…
Der Wissenschaftliche Lenkungsausschuss (WLA) kam in seinen Stellungnahmen aus dem Jahr 2001 über das geografische Risiko für die bovine spongiforme…
Am 3. März 2006 bestätigte das gemeinschaftliche Referenzlaboratorium für TSE den ersten Fall von BSE in Schweden. Da das Auftreten von BSE bei einheimischen…
Der Wissenschaftliche Lenkungsausschuss (SSC) der Europäischen Kommission kam in seiner Stellungnahme vom 6. Juli 2000 zu dem Schluss, dass das Auftreten der…
Die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Gremiums für biologische Gefahren der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vom 21. April 2004…
Für Drittländer mit einem vernachlässigbaren BSE-Risiko gelten keine BSE-bezogenen Einfuhrbedingungen. Es ist erforderlich, die Einfuhrbedingungen klarzustellen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.