Erwägungsgrund 2 32006R0463
Wegen der — durch die Feiertage des Jahres 2006 bedingten — nicht regelmäßigen Veröffentlichung des Amtsblatts der Europäischen Union ist der Zeitraum zwischen der Einreichung der Anträge und dem Tag der Lizenzerteilung in diesen Fällen für eine ordnungsgemäße Marktverwaltung zu kurz und sollte deshalb verlängert werden.