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Diese Verordnung sollte für Beförderungen im Straßenverkehr, die entweder ausschließlich innerhalb der Gemeinschaft oder aber zwischen der Gemeinschaft, der Schweiz und den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum getätigt werden, gelten.
Diese Verordnung gilt für folgende Beförderungen im Straßenverkehr:
1. Diese Verordnung gilt für alle Beförderungen, bei denen der Versand- oder Bestimmungsort des beförderten Gutes im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates liegt,…
Diese Verordnung gilt für die Beförderung aller Güter im Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehr innerhalb der Gemeinschaft mit Ausnahme der Beförderung…
Diese Verordnung gilt für Kontrollen, welche die Mitgliedstaaten aufgrund von gemeinschaftlichen oder einzelstaatlichen Rechtsvorschriften im Straßen- und…
die folgenden Beförderungsmittel: — Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, mit Ausnahme der auf diesen Fahrzeugen angebrachten Maschinen, — Kraftfahrzeuge…
Auf dem Gebiet des Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehrs gelten die Vorschriften dieser Verordnung für Vereinbarungen, Beschlüsse und aufeinander…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.