Erwägungsgrund 2 32006R0601
Das Format und das Verfahren für die Übermittlung der benötigten Daten muss genau bestimmt werden, um zwischen den Mitgliedstaaten vergleichbare und harmonisierte Daten zu erstellen, die Gefahr von Fehlern bei der Übermittlung von Daten zu verringern und die Verarbeitung der erhobenen Daten und ihre Bereitstellung für die Nutzer zu beschleunigen. Es sollten deshalb Durchführungsbestimmungen festgelegt werden, um die in dem jährlich überarbeiteten Zahlungsbilanz-Vademekum von Eurostat enthaltenen Anweisungen zu ergänzen.