Erwägungsgrund 3 32006R0700
Am 3. August 2005 hat die Kommission die Verordnung (EG) Nr. 1281/2005 über die Verwaltung von Fanglizenzen und die darin aufzuführenden Mindestangaben erlassen, die ab dem Zeitpunkt der Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 3690/93 gelten soll.