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Die im Protokoll zu dem Abkommen festgelegten Fangmöglichkeiten werden wie folgt auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt: — Thunfischwadenfänger/Froster: Spanien: 75 % der verfügbaren Fangmöglichkeiten Frankreich: 25 % der verfügbaren Fangmöglichkeiten — Oberflächen-Langleinenfischer: Spanien: 8 Schiffe Frankreich: 4 Schiffe Falls die Lizenzanträge dieser Mitgliedstaaten die im Protokoll vorgesehenen Fangmöglichkeiten nicht ausschöpfen, kann die Kommission Lizenzanträge jedes anderen Mitgliedstaats berücksichtigen.
Die im Protokoll zum Abkommen festgelegten Fangmöglichkeiten werden nach folgendem Schlüssel auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt: — Thunfischwadenfänger/Froster:…
Die im Protokoll festgelegten Fangmöglichkeiten werden nach folgendem Schlüssel auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt: — Thunfischwadenfänger: Spanien: Frankreich:…
Die im Protokoll festgelegten Fangmöglichkeiten werden nach folgendem Schlüssel auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt: — Thunfischwadenfänger: Frankreich: 18…
Die im Protokoll zum Abkommen festgelegten Fangmöglichkeiten werden nach folgendem Schlüssel auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt: Fischereikategorie Schiffstyp…
Die im Protokoll zum Abkommen festgelegten Fangmöglichkeiten werden nach folgendem Schlüssel auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt: Fischereikategorie Schiffstyp…
Die in dem Protokoll des Abkommens festgelegten Fangmöglichkeiten werden nach folgendem Schlüssel auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt: Fischereikategorie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.