Art. 3 32006R0563VERORDNUNG (EG) Nr. 563/2006 DES RATES vom 13. März 2006 über den Abschluss des Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Salomonen über die Fischerei vor der Küste der Salomonen
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32006R0341VERORDNUNG (EG) Nr. 341/2006 DER KOMMISSION vom 24. Februar 2006 zur Annahme der Spezifikationen des Ad-hoc-Moduls 2007 zu Arbeitsunfällen und berufsbedingten Gesundheitsproblemen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 384/2005 (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 5 32006R1801VERORDNUNG (EG) Nr. 1801/2006 DES RATES vom 30. November 2006 über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32008R0848VERORDNUNG (EG) Nr. 848/2008 DER KOMMISSION vom 28. August 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2076/2002 und der Entscheidung 2003/565/EG hinsichtlich des in Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 91/414/EWG des Rates vorgesehenen Zeitraums (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 6 32006R0217VERORDNUNG (EG) Nr. 217/2006 DER KOMMISSION vom 8. Februar 2006 mit Regeln für die Anwendung der Richtlinien 66/401/EWG, 66/402/EWG, 2002/54/EG, 2002/55/EG und 2002/57/EG des Rates hinsichtlich der Ermächtigung der Mitgliedstaaten, den Anforderungen in Bezug auf die Mindestkeimfähigkeit nicht entsprechendes Saatgut vorübergehend zum Verkehr zuzulassen (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32006R0700VERORDNUNG (EG) Nr. 700/2006 DES RATES vom 25. April 2006 zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 3690/93 zur Einführung einer gemeinschaftlichen Regelung über die Mindestangaben in Fanglizenzen
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.