Erwägungsgrund 2 32006R0084
Am 14. Dezember 2005 änderte der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eine erste Fassung der Liste natürlicher und juristischer Personen, Organisationen und Einrichtungen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind. Daher ist Anhang I entsprechend zu ändern —