Art. 32 Abs. 1 32010L0063Jeder Hund, jede Katze und jeder nichtmenschliche Primat erhält spätestens zum Zeitpunkt des Absetzens unter Verwendung der am wenigsten schmerzhaften Methode,…
Erwägungsgrund 108 32016R0429VERORDNUNG (EU) 2016/429 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) (Text von Bedeutung für den EWR)
Für bestimmte Tierarten, bei denen es wichtig ist, dass einzelne Tiere oder Gruppen rückverfolgt werden können, sollte ein physisches Mittel zur Identifizierung…
§ 13 Abs. 1 BArtSchVVerordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten
Für die Kennzeichnung sind die Kennzeichnungsmethoden zu verwenden, die in Anlage 6 Spalte 2 bis 6 mit einem Kreuz (+) bei den jeweiligen Tierarten bezeichnet…
Art. 20 Abs. 1 32026R1818VERORDNUNG (EU) 2026/1818 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Juni 2026 über das Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit (Text von Bedeutung für den EWR)
Alle Hunde und Katzen, die in Betrieben gehalten werden, in Verkehr gebracht werden oder Eigentum eines Heimtiereigentümers oder einer anderen natürlichen oder…
§ 6 Abs. 4 TierSchGTierschutzgesetz
Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die dauerhafte Kennzeichnung von Tieren, an denen nicht…