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Probentyp Typische Größe der Probe Verwendung der Probe Blut und Blutbestandteile Höchstens 5 ml bei flüssigen Proben oder trockener Blutprobe auf einem Mikroskop-Objektträger, Filterpapier oder Tupfer biomedizinische Forschung; Identifizierung der Arten; Bestimmung der geografischen Herkunft; Bestimmung des Geschlechts; Einzelidentifizierung; Abstammungsüberprüfung; toxikologische Analyse; Krankheitstest/-Diagnose, einschließlich Serologie inneres Gewebe (botanisch oder zoologisch), fixiert Gewebe (5 mm3 – 25 mm3) auf einem Fixier- oder Glasobjektträger für histologische Untersuchungen mit einer ± 5um-Probe aus fixiertem Gewebe Mikrobiologie und Toxikologie zum Nachweis von Organismen und Giften; taxonomische Forschung; biomedizinische Forschung; Identifizierung der Arten; Bestimmung der geografischen Herkunft; Bestimmung des Geschlechts; Einzelidentifizierung; Abstammungsüberprüfung; toxikologische Analyse; Krankheitstest/-Diagnose inneres Gewebe (botanisch oder zoologisch), gefroren Gewebeteile (5 mm3-25 mm3) biomedizinische Forschung; Identifizierung der Arten; Bestimmung der geografischen Herkunft; Bestimmung des Geschlechts; Einzelidentifizierung; Abstammungsüberprüfung; toxikologische Analyse; Krankheitstest/-Diagnose inneres Gewebe (botanisch oder zoologisch), frisch (ausgenommen Eier, Sperma und Embryonen) Gewebeteile (5 mm3- 25 mm3) biomedizinische Forschung; Identifizierung der Arten; Bestimmung der geografischen Herkunft; Bestimmung des Geschlechts; Einzelidentifizierung; Abstammungsüberprüfung; toxikologische Analyse; Krankheitstest/-Diagnose externes Gewebe wie Haare, Haut, Federn, Schuppen, Knochen, Eierschale, Zähne, Elfenbein, Horn, Blätter, Rinde, Samen, Früchte oder Blüten Einzelproben mit oder ohne Fixiermittel für Elfenbein: Elfenbeinstücke im Umfang von etwa 3 cm x 3 cm und einer Dicke kleiner/gleich 1 cm, je nach Analysemethode, gemäß ICCWC Guidelines on methods and procedures for elfeny and laboratory analysis für Nashorn-Horn: geringe Mengen an Pulver/Spänen in manipulationssicheren Probenflasche gemäß Procedure for Rhino horn DNA Sampling Identifizierung der Arten; Bestimmung der geografischen Herkunft; Bestimmung des Geschlechts; Einzelidentifizierung; Abstammungsüberprüfung; toxikologische Analyse; Krankheitstest/-Diagnose; Altersanalyse; biomedizinische Forschung Mundschleimhaut-/Kloaken-/Mukus-/Nasen-/Harnröhren-/Rektal-Abstrich kleine Mengen an Gewebe oder Zellen auf einem Tupfer in einem Röhrchen Identifizierung der Arten; Bestimmung der geografischen Herkunft; Bestimmung des Geschlechts; Einzelidentifizierung; Abstammungsüberprüfung; toxikologische Analyse; Krankheitstest/-Diagnose, einschließlich Serologie; biomedizinische Forschung Zelllinien und Gewebekulturen keine Beschränkung der Probengröße biomedizinische Forschung; Identifizierung der Arten; Bestimmung der geografischen Herkunft; Bestimmung des Geschlechts; Einzelidentifizierung; Abstammungsüberprüfung; toxikologische Analyse; Krankheitstest/-Diagnose; Altersanalyse; DNA oder RNA (gereinigt) bis zu 0,5 ml Volumen je Einzelprobe gereinigter DNA oder RNA biomedizinische Forschung; Identifizierung der Arten; Bestimmung der geografischen Herkunft; Bestimmung des Geschlechts; Einzelidentifizierung; Abstammungsüberprüfung; toxikologische Analyse; Krankheitstest/-Diagnose; Altersanalyse; Sekretionen (Speichel, Gift, Milch, pflanzliche Ausscheidungsstoffe) 1-5 ml in Phiolen Herstellung von Gegengiften; biomedizinische Forschung; Identifizierung der Arten; Bestimmung der geografischen Herkunft; Bestimmung des Geschlechts; Einzelidentifizierung; Abstammungsüberprüfung; toxikologische Analyse; Krankheitstest/-Diagnose, einschließlich Serologie; Altersanalyse (1) https://www.unodc.org/documents/Wildlife/Guidelines_Ivory.pdf (2) Republic of South Africa, Department of Environmental Affairs, Procedures for Rhino horn DNA Sampling
(2) Es ist die neueste Fassung der Norm zu verwenden. Interpretation der Untersuchungsergebnisse Die angegebenen Grenzwerte beziehen sich auf jede einzelne…
1. ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH Die zur amtlichen Untersuchung bestimmten Futtermittelproben werden gemäß den nachstehenden Verfahren entnommen. Die so…
(1) Wird Salmonella spp. nachgewiesen, werden die Isolate für den Nachweis von Salmonella typhimurium bzw. Salmonella enteritidis weiter serotypisiert, damit…
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen…
Diese Richtlinie tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. ANHANG PROBENAHMEVERFAHREN ZUR…
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. ANHANG I AUSWAHLKRITERIEN FÜR SPENDER VON GEWEBEN UND/ODER ZELLEN (AUSGENOMMEN SPENDER VON KEIMZELLEN) IM…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.