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Angesichts des mit den Vorschriften für die Ein- und Ausfuhr von lebenden, in Gefangenschaft geborenen und gezüchteten und in persönlichem Eigentum befindlichen Tieren sowie für Tiere als persönliches Eigentum, die in die Gemeinschaft eingeführt wurden bevor die Verordnung (EG) Nr. 338/97, die Verordnung (EWG) Nr. 3626/82 des Rates vom 3. Dezember 1982 zur Anwendung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen in der Gemeinschaft oder Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten zum Übereinkommen Geltung erlangten, verbundenen Verwaltungsaufwandes und der Tatsache, dass diese Aus- und Einfuhren kein Hindernis für den Schutz von wild lebenden Tierarten darstellen, sollte für diese Zwecke eine besondere Bescheinigung geschaffen werden.
die Erteilung von Bescheinigungen nach den Artikeln 30, 37 und 44a der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 der Kommission vom 4. Mai 2006 mit Durchführungsbestimmungen…
unter außergewöhnlichen Umständen für den Fortschritt der Wissenschaft oder grundlegende biomedizinische Zwecke gemäß der Richtlinie 86/609/EWG des Rates vom…
Zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 338/97 und zur vollständigen Einhaltung der Bestimmungen des Übereinkommens über den internationalen Handel mit…
Am 24. November 1986 hat der Rat die Richtlinie 86/609/EWG angenommen, um die Unterschiede zwischen den Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten…
Die Verordnung (EG) Nr. 1808/2001 der Kommission vom 30. August 2001 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von…
In Anbetracht der Erfahrungen im Rahmen der Richtlinie 91/628/EWG mit der Harmonisierung der Gemeinschaftsvorschriften für den Transport von Tieren und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.