Art. 9 Abs. 2 Buchst. b 31997R0338VERORDNUNG (EG) Nr. 338/97 DES RATES vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels
muß durch Ausstellung einer Bescheinigung bestätigt werden und
Art. 65 Abs. 4 32006R0865Kennzeichnung von Exemplaren für die Ausfuhr und Wiederausfuhr
Ausfuhrgenehmigungen für die in Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 genannten lebenden Wirbeltiere werden nur ausgestellt, wenn der Antragsteller der…
Art. 1 Nr. 21 32012R0791VERORDNUNG (EU) Nr. 791/2012 DER KOMMISSION vom 23. August 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates in Bezug auf bestimmte Regelungen zum Handel mit Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten
Artikel 66 Absatz 4 Unterabsatz 3 erhält folgende Fassung: „Für unter diesen Absatz fallende lebende Exemplare dürfen exemplarbezogene Bescheinigungen,…
§ 8 Abs. 1 BmTierSSchVVerordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren
Tiere und Waren der in Anlage 3 Spalte 1 genannten Arten oder Verwendungszwecke dürfen innergemeinschaftlich nur verbracht werden, wenn sie von einer dort für…
Art. 156 Abs. 1 Buchst. c 32016R0429VERORDNUNG (EU) 2016/429 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) (Text von Bedeutung für den EWR)
die Arten der Verbringung wild lebender Landtiere, für die eine Veterinärbescheinigung oder ein anderes Dokument bei der Verbringung mitzuführen ist bzw. die…