Art. 3 32009R0609VERORDNUNG (EG) Nr. 609/2009 DER KOMMISSION vom 8. Juli 2009 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32026R0909VERORDNUNG (EU) 2026/909 DER KOMMISSION vom 27. April 2026 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Benzyl Salicylate, Triphenyl Phosphate, Ammonium Silver Zinc, Aluminium Silicate, Aluminium, wasserlöslichen zinkhaltigen Salzen, acetyliertem Vetiveröl, Citral, HC Blue No. 18, HC Red No. 18, HC Yellow No. 16, Hydroxypropyl-p-phenylenediamine und seinem Dihydrochloridsalz sowie DHHB in kosmetischen Mitteln (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32009R0936VERORDNUNG (EG) Nr. 936/2009 DER KOMMISSION vom 7. Oktober 2009 zur Anwendung der zwischen der Europäischen Union und Drittländern vereinbarten gegenseitigen Anerkennung bestimmter Spirituosen (kodifizierte Fassung)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32010R0990VERORDNUNG (EU) Nr. 990/2010 DER KOMMISSION vom 4. November 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben [Jabłka łąckie (g.g.A.)]
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32007R0906VERORDNUNG (EG) Nr. 906/2007 DES RATES vom 23. Juli 2007 zur Einstellung der Interimsüberprüfung der mit der Verordnung (EG) Nr. 1910/2006 eingeführten Antidumpingmaßnahmen gegenüber Einfuhren von Fernsehkamerasystemen mit Ursprung in Japan und zur Aufhebung der mit der Verordnung (EG) Nr. 1910/2006 eingeführten Antidumpingmaßnahmen
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.