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Venezuela hat der Kommission Änderungen der Angaben zu seinen zuständigen Behörden mitgeteilt.
Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission ferner Änderungen dieser Angaben regelmäßig mit.
Deutschland hat der Kommission Änderungen der Angaben zu seinen Gemeinschaftsbehörden mitgeteilt.
Bulgarien, Deutschland und Rumänien haben der Kommission Änderungen der Angaben zu ihren Gemeinschaftsbehörden mitgeteilt.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, die Anhänge II und Vc auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Informationen zu ändern
Deutschland hat die Änderung der Adressangabe seiner zuständigen Behörden beantragt —
Die Mitgliedstaaten melden der Kommission ihre zuständigen Behörden einschließlich der Kontaktdaten der zuständigen Behörden unverzüglich nach Inkrafttreten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.