Erwägungsgrund 14 32023R1115
Die Bekämpfung von Entwaldung und Waldschädigung ist auch ein wichtiger Bestandteil des Pakets von Maßnahmen, die für die Bekämpfung des Verlusts an biologischer Vielfalt und zur Erfüllung der Verpflichtungen der Union im Rahmen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt (CBD), des europäischen Grünen Deals, der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und der damit einhergehenden Unions-Ziele für die Wiederherstellung der Natur erforderlich sind.