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Den der Kommission vorgelegten Informationen zufolge wurde die administrative Gebietsunterteilung in mehreren Mitgliedstaaten geändert.
Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission Folgendes mit: sowie alle nachfolgenden Änderungen.
Gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 haben einige Mitgliedstaaten der Kommission Angaben mitgeteilt, die im Zusammenhang mit der…
Gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 haben einige Mitgliedstaaten der Kommission Angaben übermittelt, die im Zusammenhang mit der…
Gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 haben einige Mitgliedstaaten der Kommission Angaben übermittelt, die im Zusammenhang mit der…
Deutschland hat der Kommission Änderungen der Angaben zu seinen Gemeinschaftsbehörden mitgeteilt.
Jeder Mitgliedstaat teilt der Kommission folgende Angaben mit: Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission jede Änderung dieser Angaben mit.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.