Erwägungsgrund 2 32007R1096
Am 11. September 2007 änderte der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen die Liste natürlicher und juristischer Personen, Organisationen und Einrichtungen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind. Daher ist Anhang I entsprechend zu ändern —