Erwägungsgrund 3 32007R1135
Nach der Entscheidung 2007/503/EG des Rates vom 10. Juli 2007 gemäß Artikel 122 Absatz 2 des Vertrags über die Einführung der einheitlichen Währung durch Zypern am 1. Januar 2008 erfüllt Zypern die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung der einheitlichen Währung, und die für Zypern geltende Ausnahmeregelung wird mit Wirkung vom 1. Januar 2008 aufgehoben.