Erwägungsgrund 6 32007R1140
Zur Unterstützung eines Antrags auf Zulassung dieser Zubereitung für Legehennen für einen Zeitraum von vier Jahren wurden neue Daten vorgelegt. Am 18. April 2007 nahm die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zur Verwendung dieser Zubereitung Stellung. Die Bewertung hat gezeigt, dass die in Artikel 9e Absatz 1 der Richtlinie 70/524/EWG für eine derartige Zulassung aufgeführten Bedingungen erfüllt sind. Die Verwendung dieser Zubereitung gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung sollte daher vorläufig für vier Jahre zugelassen werden.