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Gemäß Artikel 27 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 hat jede natürliche oder juristische Person oder Personenvereinigung, die Wein bereitet, alle bei dieser Weinbereitung anfallenden Nebenerzeugnisse destillieren zu lassen.
Trotz der von Ungarn bereits eingeführten Maßnahmen reichen die Destillationskapazitäten in diesem Mitgliedstaat immer noch nicht aus, um die Gesamtheit an…
Die Verordnung (EG) Nr. 1623/2000 der Kommission enthält die Durchführungsbestimmungen zu dieser Destillationsverpflichtung und sieht in Artikel 49 bestimmte…
Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 sieht eine neue Stützungsmaßnahme für die Destillation von Nebenerzeugnissen vor. Dazu sind…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 3199/93 der Kommission sind die Denaturierungsmittel, die im jeweiligen Mitgliedstaat eingesetzt werden, um Alkohol vollständig…
Insbesondere in der Verordnung (EG) Nr. 1037/2001 des Rates vom 22. Mai 2001 zur Genehmigung des Anbietens oder der Abgabe zum unmittelbaren menschlichen…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 887/2005 der Kommission ist die Dringlichkeitsdestillation gemäß Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 für bestimmte Weine in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.