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Für die in Anhang IV aufgeführten Zwischenprodukte gilt ab 1. Januar 2007 keine Zollfreiheit mehr.
Die Gemeinschaft erweitert ab 1. Januar 2007 die Zollbefreiung auf die in Anhang III aufgeführten Zwischenprodukte, die zur Herstellung pharmazeutischer…
Die Gemeinschaft erweitert ab 1. Januar 2007 die Zollbefreiung auf die in Anhang I aufgeführten INN.
Artikel 2 erhält folgende Fassung: Die Zollkontingente mit den laufenden Nummern 09.0745 und 09.0758 in Anhang I sind vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2008…
Die Verordnung (EG) Nr. 747/2001 wird wie folgt geändert: 1. In der Tabelle in Anhang IV werden die Zollkontingente mit den laufenden Nummern 09.1707 und…
Die Liste der Präfixe und Suffixe, die in Kombination mit INN die Salze, Ester oder Hydrate dieser INN bezeichnen für die ebenfalls Zollfreiheit gilt, sofern…
Die Zollkontingente für die Einfuhr der im Anhang aufgeführten landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnisse mit Ursprung in der Schweiz in die Gemeinschaft…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.