Erwägungsgrund 2 32007R1290
Am 4. Juni 2007 teilte Schweden der Kommission nach Artikel 21 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 mit, dass es für Schiffe unter seiner Flagge ein Fangverbot für Kabeljau im Skagerrak mit Wirkung vom 1. Juni 2007 erlassen werde.