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Am 4. Juni 2007 teilte Schweden der Kommission nach Artikel 21 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 mit, dass es für Schiffe unter seiner Flagge ein Fangverbot für Kabeljau im Skagerrak mit Wirkung vom 1. Juni 2007 erlassen werde.
Am 21. Juni 2007 erließ die Kommission nach Artikel 21 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 und Artikel 26 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 die…
Am 15. Mai 2008 teilte Schweden der Kommission nach Artikel 21 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 mit, dass es ab 19. Mai 2008 ein Fangverbot für…
Am 19. Juni 2008 erließ die Kommission nach Artikel 21 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 und Artikel 26 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 die…
Aus den Angaben, die die schwedischen Behörden der Kommission übermittelt haben, geht hervor, dass im Rahmen der schwedischen Quote für das Skagerrak weiterhin…
Aus den Angaben, die die schwedischen Behörden der Kommission übermittelt haben, geht hervor, dass im Rahmen der schwedischen Quote für das Kattegat noch eine…
Nr. 58 — Aufhebung Mitgliedstaat Schweden Bestand COD/03AN. Art Kabeljau (Gadus morhua) Gebiet Skagerrak Zeitpunkt 1.10.2007
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.