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Am 19. Juni 2008 erließ die Kommission nach Artikel 21 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 und Artikel 26 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 die Verordnung (EG) Nr. 585/2008 über ein Fangverbot für Kabeljau im Kattegat für Schiffe unter der Flagge Schwedens ab demselben Zeitpunkt.
Am 15. Mai 2008 teilte Schweden der Kommission nach Artikel 21 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 mit, dass es ab 19. Mai 2008 ein Fangverbot für…
Am 21. Juni 2007 erließ die Kommission nach Artikel 21 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 und Artikel 26 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 die…
Am 4. Juni 2007 teilte Schweden der Kommission nach Artikel 21 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 mit, dass es für Schiffe unter seiner Flagge ein…
Am 16. Mai 2007 erließ die Kommission nach Artikel 21 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 und Artikel 26 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 die…
Aus den Angaben, die die schwedischen Behörden der Kommission übermittelt haben, geht hervor, dass im Rahmen der schwedischen Quote für das Kattegat noch eine…
Schweden hat Angaben über die Kabeljaufänge durch eine Gruppe von Fischereifahrzeugen übermittelt, die im Skagerrak und Kattegat mit einem Selektionsgitter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.