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Folglich muss für Metalaxyl der in der Verordnung (EG) Nr. 2076/2002 genannte Zeitraum verlängert werden, damit dieser Wirkstoff bewertet werden kann und die Mitgliedstaaten inzwischen Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff zulassen können. Weitere Einzelheiten des Bewertungsverfahrens für Metalaxyl sind in einem spezifischen Rechtsakt festzulegen. Zur schnellstmöglichen Vollstreckung des Urteils sollte der Zeitraum verlängert werden, ohne dass die Annahme eines solchen Rechtsaktes abgewartet wird.
Der in Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 91/414/EWG genannte Zeitraum von 12 Jahren wird für Wirkstoffe, die im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 3600/92 geprüft…
Es ist wesentlich, dass auf den verschiedenen Stufen des Verfahrens strikte Fristen festgesetzt werden, um die Bewertung von Metalaxyl binnen des in der…
Sollte sich nach der Prüfung gemäß Absatz 3 jedoch zeigen, daß die Ergebnisse bestimmter Zusatzversuche oder zusätzliche Angaben nachgereicht werden müssen,…
In Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 2076/2002 wird nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt: „Für Metalaxyl jedoch wird der Zeitraum von 12 Jahren gemäß…
Artikel 7 Absatz 4 Unterabsatz 1 erster und zweiter Gedankenstrich der Verordnung (EWG) Nr. 3600/92 erhält folgende Fassung: „— die Frist, innerhalb deren die…
Für die Wirkstoffe, die auf der dritten und vierten Stufe des Arbeitsprogramms geprüft werden, wurde der im ersten Erwägungsgrund genannte Zeitraum von zwölf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.