Erwägungsgrund 2 32007R1314
Bis zum Abschluss der für die Annahme des EWR-Erweiterungsübereinkommens von 2007 erforderlichen Verfahren wurde ein Abkommen in Form eines Briefwechsels geschlossen, das die vorläufige Anwendung des EWR-Erweiterungsübereinkommens vorsah. Dieses Abkommen wurde mit dem Beschluss 2007/566/EG des Rates vom 23. Juli 2007 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines Übereinkommens über die Beteiligung der Republik Bulgarien und Rumäniens am Europäischen Wirtschaftsraum und der vier Nebenabkommen genehmigt.