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Damit die neuen Zollkontingente angewendet werden können, muss die Verordnung (EG) Nr. 499/96 entsprechend geändert werden.
Um die neuen Zollkontingente anzuwenden und die Änderungen der bestehenden Kontingente umzusetzen, muss die Verordnung (EG) Nr. 747/2001 geändert werden.
Um die Anwendung der Zollkontingente und die Änderungen der vorhandenen Zollkontingente zu ermöglichen, muss die Verordnung (EG) Nr. 747/2001 geändert werden.
Zur Anwendung dieses neuen Zollkontingents und der Änderungen der bestehenden Zollkontingente muss die Verordnung (EG) Nr. 747/2001 geändert werden.
Um die Anwendung der in dem Zusatzprotokoll vorgesehenen neuen und der geänderten Zollkontingente zu ermöglichen, muss die Verordnung (EG) Nr. 992/95…
Zur Umsetzung dieser neuen Zollkontingente und der Änderungen der bestehenden Zollkontingente muss die Verordnung (EG) Nr. 747/2001 geändert werden.
Um die Anwendung der Zollkontingente und Referenzmengen zu ermöglichen, muss die Verordnung (EG) Nr. 747/2001 entsprechend geändert werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.