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Um die in den Erweiterungsprotokollen vorgesehenen neuen Zollkontingente und Änderungen der bestehenden Zollkontingente anwenden zu können, müssen die Verordnung (EG) Nr. 2497/2001 und die Verordnung (EG) Nr. 2597/2001 geändert werden.
Um die Anwendung der in dem Zusatzprotokoll vorgesehenen neuen und der geänderten Zollkontingente zu ermöglichen, muss die Verordnung (EG) Nr. 992/95…
Zur Anwendung dieses neuen Zollkontingents und der Änderungen der bestehenden Zollkontingente muss die Verordnung (EG) Nr. 747/2001 geändert werden.
Um die neuen Zollkontingente anzuwenden und die Änderungen der bestehenden Kontingente umzusetzen, muss die Verordnung (EG) Nr. 747/2001 geändert werden.
Damit die neuen Zollkontingente angewendet werden können, muss die Verordnung (EG) Nr. 499/96 entsprechend geändert werden.
Um die Verwaltung von bestimmten in den Verordnungen (EG) Nr. 2497/2001 und (EG) Nr. 2597/2001 festgelegten bereits bestehenden Zollkontingenten zu erleichtern,…
Um die Anwendung der Zollkontingente und die Änderungen der vorhandenen Zollkontingente zu ermöglichen, muss die Verordnung (EG) Nr. 747/2001 geändert werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.