Art. 2 32007R1017VERORDNUNG (EG) Nr. 1017/2007 DER KOMMISSION vom 30. August 2007 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Arancia del Gargano (g.g.A.))
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32007R1018VERORDNUNG (EG) Nr. 1018/2007 DER KOMMISSION vom 30. August 2007 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Lomnické suchary (g.g.A.))
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32007R0215VERORDNUNG (EG) Nr. 215/2007 DER KOMMISSION vom 28. Februar 2007 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf das Verzeichnis der sekundären Zielvariablen für Überschuldung und finanzielle Ausgrenzung (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32007R0952VERORDNUNG (EG) Nr. 952/2007 DER KOMMISSION vom 9. August 2007 zur Löschung der Eintragung einer Bezeichnung in dem Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Newcastle Brown Ale (g.g.A.))
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32007R1050VERORDNUNG (EG) Nr. 1050/2007 DER KOMMISSION vom 12. September 2007 zur Eintragung einiger Bezeichnungen in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Mejillón de Galicia oder Mexillón de Galicia (g.U.) — Café de Colombia (g.g.A.) — Castagna Cuneo (g.g.A.) — Asparago Bianco di Bassano (g.U.))
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32007R1407VERORDNUNG (EG) Nr. 1407/2007 DER KOMMISSION vom 29. November 2007 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Třeboňský kapr (g.g.A.))
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.