Erwägungsgrund 5 32007R1338
Für die Anwendung der in diesen Protokollen vorgesehenen Zollzugeständnisse muss die Liste der Zollkontingente für Ägypten und für Israel in der Verordnung (EG) Nr. 747/2001 geändert werden.
Für die Anwendung der in diesen Protokollen vorgesehenen Zollzugeständnisse muss die Liste der Zollkontingente für Ägypten und für Israel in der Verordnung (EG) Nr. 747/2001 geändert werden.