Erwägungsgrund 3 32007R1348
Gemäß Artikel 5 der Satzung in Verbindung mit Artikel 10 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, auf nationaler Ebene alle geeigneten Maßnahmen zu treffen und umzusetzen, um statistische Daten zur Erfüllung der statistischen Berichtspflichten gegenüber der EZB zu erheben sowie rechtzeitig Vorkehrungen auf dem Gebiet der Statistik zu treffen, um den Euro einführen zu können.